Pravne informacije

Opći uvjeti poslovanja

Stanje: 11. listopada 2026. · Tekst je dostupan na njemačkom i engleskom jeziku; pravno je obvezujuća njemačka verzija.

  1. 01Geltungsbereich

    Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Workspace und Board und für alle Leistungen der techmg GmbH, Auf der Eierwiese 3 a, 82031 Grünwald (Amtsgericht München, HRB 284616) („TechMG“) an ihre Kunden.

    TechMG arbeitet ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Workspace anlegen und keine Aufträge erteilen.

    Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn TechMG ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Vertragssprache ist Deutsch; Erklärungen in Textform (E-Mail, Nachricht auf einer Karte des Boards) genügen.

  2. 02Workspace, Board und Vertragsschluss

    Workspace und Board sind kostenlos. Der Kunde legt den Workspace unter Zustimmung zu diesen Bedingungen an; er kann mehrere Workspaces anlegen, etwa einen je Projekt. Anlegen und Nutzung begründen keine Zahlungspflicht.

    Aufgaben beschreibt der Kunde als Karten auf dem Board. Eine Karte in der Spalte „Backlog“ ist eine unverbindliche Anfrage: Bis zum Start kann der Kunde sie jederzeit ändern, verschieben oder entfernen. Die Reihenfolge der Karten im Backlog bestimmt der Kunde; sie legt fest, welche Karte TechMG als Nächstes beginnt (Ziffer 5).

    Vor dem Start prüft TechMG, ob eine Karte innerhalb der Lieferfrist nach Ziffer 5 umsetzbar ist. Eine zu große Karte kann TechMG in mehrere Karten mit eigenen Abnahmekriterien aufteilen. Fehlen Angaben, stellt TechMG Rückfragen auf der Karte; eine Karte, die nicht umsetzbar ist, kann TechMG mit Begründung ablehnen.

    Mit dem Start verschiebt TechMG die Karte in die Spalte „In Arbeit“ und legt auf ihr Umfang, Abnahmekriterien und Liefertermin fest. Entwürfe dafür können KI-gestützt entstehen; festgelegt werden sie von einem Menschen. Die beim Start festgelegten Abnahmekriterien sind für die Karte verbindlich; was davon abweicht oder darüber hinausgeht, beschreibt der Kunde als neue Karte. Bei der kostenlosen ersten Aufgabe kommt mit dem Start der Vertrag über diese Aufgabe zustande (Ziffer 13); im Prozess-Abo ist die gestartete Karte eine Leistung des Abos.

    Das Prozess-Abo kommt nur zustande, wenn der Kunde es im Workspace über die Bestellschaltfläche bestellt oder ein individuelles Angebot von TechMG dort innerhalb von 14 Tagen annimmt, jeweils unter Zustimmung zu diesen Bedingungen. Die Bestellung ist angenommen, sobald der Workspace den Beginn des Abos anzeigt; TechMG bestätigt ihn zusätzlich per E-Mail. Reicht die Kapazität von TechMG nicht aus, nimmt der Workspace keine Bestellung an. Ein Prozess-Abo gilt für den Workspace, in dem es bestellt oder angenommen wurde; für jeden weiteren Workspace bestellt der Kunde ein eigenes. Nach der kostenlosen ersten Aufgabe beginnt ein Abo nie automatisch.

  3. 03Leistungsumfang

    TechMG schuldet für jede gestartete Karte das darauf beschriebene Ergebnis, gemessen an den beim Start festgelegten Abnahmekriterien. Änderungen und Erweiterungen sind neue Karten.

    Nicht geschuldet sind – auch im Prozess-Abo – Betrieb, Hosting, Überwachung und Wartung von Systemen des Kunden sowie eine Bereitschaft für Störungen. Eine bestimmte Zeit- oder Kostenersparnis schuldet TechMG nicht.

    TechMG darf Unterauftragnehmer und Werkzeuge einsetzen und bleibt für das Ergebnis verantwortlich. Jede Lieferung wird vor der Übergabe von einem Senior-Entwickler geprüft und freigegeben.

    TechMG erbringt die Leistungen selbständig und in eigener Verantwortung. Welche Personen TechMG einsetzt, mit welcher Methode und zu welcher Zeit sie arbeiten, entscheidet allein TechMG. Der Kunde ist gegenüber den von TechMG eingesetzten Personen nicht weisungsbefugt; sie werden nicht in seinen Betrieb eingegliedert. Karten beschreiben Ergebnisse: Arbeitsstunden oder eine bestimmte Arbeitszeit schuldet TechMG nicht und stellt sie nicht in Rechnung. Weisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Ziffer 12) bleiben unberührt.

  4. 04Mitwirkung und Zugänge

    Der Kunde beschreibt das gewünschte Ergebnis auf der Karte und stellt die nötigen Informationen, Beispieldaten und Ansprechpartner rechtzeitig bereit; Rückfragen beantwortet er auf der Karte.

    Zugang zu seinen Systemen gewährt der Kunde ausschließlich, indem er die im Workspace genannten Konten von TechMG einlädt oder eine Zugriffsanfrage von TechMG bestätigt – etwa bei GitHub, GitLab, Bitbucket, Azure DevOps, WordPress, Shopify, n8n, Make, Zapier oder für einen geteilten Ordner. Passwörter, API-Schlüssel und Zugangstokens nimmt TechMG nicht entgegen und speichert sie nicht. Braucht ein Ergebnis solche Zugangsdaten, hinterlegt der Kunde sie selbst in seinem System.

    TechMG arbeitet nicht im Produktivsystem, sondern auf einem Branch, einer Staging-Umgebung, einer Theme-Kopie, in einem inaktiven Workflow oder in einem Ergebnisordner. Die Veröffentlichung nimmt der Kunde vor. Für die Sicherung seiner Daten und Systeme ist der Kunde selbst verantwortlich.

    Solange TechMG auf eine erforderliche Mitwirkung wartet, verlängert sich die Lieferfrist (Ziffer 5). Bleibt die Mitwirkung trotz Erinnerung länger als 14 Tage aus, kann TechMG die Karte schließen; ihr Platz wird frei, und der Kunde kann die Aufgabe als neue Karte wieder einstellen.

  5. 05Start und Liefertermin

    Der Plan bestimmt, wie viele Karten gleichzeitig in Arbeit sein können (Plätze): im Prozess-Abo 2,5 eine Karte, im Prozess-Abo 5 eine Karte, im Prozess-Abo 10 zwei Karten, im Prozess-Abo individuell die im Angebot vereinbarte Zahl. Einen Platz belegt jede Karte in der Spalte „In Arbeit“, auch während einer Nachbesserung; gelieferte Karten in der Spalte „Test“ belegen keinen.

    Ist im laufenden Abo ein Platz frei, beginnt TechMG spätestens am nächsten Werktag mit der obersten Karte im Backlog. Hat TechMG bei einem Plan mit Monatsgrenze (Ziffer 8) im laufenden Abrechnungsmonat bereits so viele Karten begonnen, wie der Plan umfasst, wird der nächste Platz erst mit Beginn des nächsten Abrechnungsmonats frei. Lässt sich die oberste Karte noch nicht starten, etwa weil Angaben fehlen oder sie aufgeteilt werden muss (Ziffer 2), teilt TechMG das auf der Karte mit und beginnt mit der nächsten startfähigen Karte in der Reihenfolge des Backlogs.

    TechMG liefert jede Karte spätestens 48 Stunden nach ihrem Start. Gezählt wird die Arbeitswoche von TechMG: Die Frist läuft ohne Unterbrechung, auch nachts, von Montag 8 Uhr bis Freitag 16 Uhr. Vor einem Wochenende und vor einem Feiertag hält sie um 16 Uhr an und läuft am nächsten Werktag um 8 Uhr weiter. Werktage sind Montag bis Freitag außer den gesetzlichen Feiertagen am Sitz von TechMG in Bayern sowie dem 24. und 31. Dezember; maßgeblich ist die Zeit in Deutschland. Beispiel: Start am Montag um 10 Uhr – Liefertermin Mittwoch um 10 Uhr. Startet TechMG eine Karte, während die Frist angehalten ist, beginnt sie erst, wenn sie wieder läuft.

    Den Liefertermin zeigt TechMG beim Start auf der Karte an; er wird danach nicht verschoben. Die Frist verlängert sich jedoch um die Zeit, in der TechMG auf eine Mitwirkung des Kunden wartet, und bei höherer Gewalt; das wird bei der Frage berücksichtigt, ob verspätet geliefert wurde.

    Liefert TechMG eine Karte im Prozess-Abo nicht bis zum Liefertermin, erhält der Kunde je verspäteter Karte eine Gutschrift von 5 % der Monatsgebühr des Abrechnungsmonats, in den der Liefertermin fällt. Maßgeblich ist die erste Lieferung. TechMG verrechnet die Gutschrift mit der nächsten Monatsrechnung und zahlt sie nach dem Ende des Abos aus; sie wird auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen der Verspätung angerechnet. Für die kostenlose erste Aufgabe gibt es keine Gutschrift.

  6. 06Abnahme

    Nach der Lieferung steht die Karte in der Spalte „Test“. Der Kunde testet das Ergebnis anhand der Abnahmekriterien und der mitgelieferten Prüfschritte. Er nimmt es auf dem Board ab, indem er jedes Abnahmekriterium als erfüllt bestätigt, oder benennt die nicht erfüllten Kriterien und fordert eine Nachbesserung an.

    Unwesentliche Abweichungen, die kein Abnahmekriterium betreffen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; TechMG behebt sie im Rahmen von Ziffer 7.

    Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung unter Angabe mindestens eines nicht erfüllten Abnahmekriteriums oder Mangels, gilt das Ergebnis als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB), wenn TechMG ihn in der Liefermail auf diese Frist und ihre Folge hingewiesen hat. Die Karte steht dann in der Spalte „Fertig“.

  7. 07Nachbesserung und Mängel

    Erfüllt ein Ergebnis ein Abnahmekriterium nicht, bessert TechMG ohne zusätzliche Kosten nach, bis alle Abnahmekriterien erfüllt sind. Die Karte steht dafür wieder in der Spalte „In Arbeit“.

    Meldet der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach der Abnahme einen Fehler, der ein Abnahmekriterium betrifft, behebt TechMG ihn kostenlos und vorrangig.

    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass Mängelansprüche 12 Monate nach Abnahme verjähren. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

    Keine Mängel sind Fehler, die auf Änderungen des Kunden oder Dritter, auf Updates fremder Systeme oder Schnittstellen nach der Abnahme oder auf einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs beruhen.

  8. 08Preise und Zahlung

    Die Monatsgebühr beträgt für das Prozess-Abo 2,5 monatlich 2.500 €, für das Prozess-Abo 5 monatlich 5.000 €, für das Prozess-Abo 10 monatlich 10.000 €, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; für das Prozess-Abo individuell gilt die im angenommenen Angebot genannte Monatsgebühr.

    Ein Abrechnungsmonat dauert jeweils einen Monat, gerechnet ab dem Tag der Bestellung bzw. der Annahme des individuellen Angebots (Beispiel: Bestellung am 7. Oktober – Abrechnungsmonate ab 7. Oktober, 7. November, 7. Dezember usw.). Fehlt dieser Tag in einem Monat, beginnt der Abrechnungsmonat am letzten Tag des Monats.

    Monatsgrenze: Je Abrechnungsmonat beginnt TechMG im Prozess-Abo 2,5 höchstens vier Karten; im Prozess-Abo individuell gilt eine im Angebot vereinbarte Monatsgrenze. Gezählt werden die Karten, die TechMG im Abrechnungsmonat beginnt (Ziffer 5); eine Nachbesserung derselben Karte (Ziffer 7) zählt nicht erneut, die kostenlose erste Aufgabe (Ziffer 13) zählt nicht mit. Nicht begonnene Aufgaben verfallen am Ende des Abrechnungsmonats; sie werden nicht in den nächsten Abrechnungsmonat übertragen, und die Monatsgebühr mindert sich dadurch nicht. Das Prozess-Abo 5 und das Prozess-Abo 10 haben keine Monatsgrenze.

    TechMG stellt die Monatsgebühr zu Beginn jedes Abrechnungsmonats im Voraus in Rechnung; sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Gutschriften nach Ziffer 5 verrechnet TechMG mit der nächsten Rechnung.

    Die kostenlose erste Aufgabe ist unentgeltlich (Ziffer 13). Eigene Werkzeuge, Konten und Nutzungsgebühren (z. B. Hosting, Lizenzen, API-Nutzung) schließt der Kunde selbst ab und bezahlt sie direkt beim jeweiligen Anbieter.

    Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

  9. 09Laufzeit, Kündigung und Planwechsel

    Das Prozess-Abo hat keine Mindestlaufzeit. Jede Partei kann es jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, der Kunde im Workspace oder in Textform, TechMG in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    Karten, die TechMG vor dem Ende des Abos begonnen hat, stellt TechMG fertig und liefert sie; für ihre Abnahme und Nachbesserung gelten die Ziffern 6 und 7 auch nach dem Ende. Weitere Karten beginnt TechMG nach dem Ende nicht mehr.

    Einen Wechsel des Plans, etwa vom Prozess-Abo 2,5 auf das Prozess-Abo 5 oder Prozess-Abo 10 oder zurück, kann der Kunde im Workspace oder in Textform anfragen. Er wird mit der Bestätigung durch TechMG in Textform vereinbart und gilt ab dem nächsten Abrechnungsmonat, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sind beim Wechsel auf weniger Plätze mehr Karten in Arbeit, als der neue Plan zulässt, stellt TechMG sie noch fertig; die nächste Karte beginnt TechMG, sobald nach dem neuen Plan ein Platz frei ist. Gilt ein Wechsel auf einen Plan mit Monatsgrenze (Ziffer 8) ausnahmsweise schon während eines Abrechnungsmonats, zählen die in diesem Abrechnungsmonat bereits begonnenen Karten mit.

  10. 10Haftung

    TechMG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen übernommener Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TechMG nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

    Für Datenverlust haftet TechMG nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

  11. 11Nutzungsrechte

    An den eigens für ihn erstellten Ergebnissen erhält der Kunde das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Bearbeitung – im Prozess-Abo mit Zahlung der Monatsgebühr für den Abrechnungsmonat, in dem das Ergebnis geliefert wurde, bei der kostenlosen ersten Aufgabe mit der Abnahme. Bis dahin darf der Kunde das Ergebnis prüfen und, solange das Abo läuft, auch schon einsetzen.

    Verwendete Open-Source-Komponenten und Werkzeuge Dritter unterliegen deren Lizenzen. Allgemeines Know-how und wiederverwendbare Bausteine ohne Kundenbezug darf TechMG weiter nutzen.

  12. 12Vertraulichkeit, Datenschutz und KI-Einsatz

    Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Auf Wunsch schließt TechMG eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).

    Verarbeitet TechMG personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

    Inhalte des Workspace – Projektangaben, Karten, Anhänge und Nachrichten – verarbeitet TechMG auch mit KI-Werkzeugen, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben. TechMG setzt KI-Werkzeuge nur über Anbieter ein, deren Vertragsbedingungen eine Nutzung der Kundendaten zum Training ausschließen. Die Verantwortung für jedes Ergebnis trägt ein Mensch.

    Die Einladungen der Konten von TechMG bleiben bestehen, solange TechMG für den Kunden an Karten arbeitet. Endet die Zusammenarbeit – mit dem Ende des Abos oder, ohne Abo, mit der Abnahme der kostenlosen ersten Aufgabe –, widerruft der Kunde sie. Daten im Workspace löscht TechMG nach den Fristen der Datenschutzerklärung, Arbeitskopien außerhalb der Plattform (etwa lokale Klone eines Repositorys) spätestens 30 Tage nach dem Ende der Zusammenarbeit, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.

    TechMG nennt den Kunden oder seine Aufgaben nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz.

  13. 13Kostenlose erste Aufgabe

    Jedes Unternehmen kann eine Aufgabe kostenlos beauftragen. Unternehmen ist der jeweilige Rechtsträger: Mehrere Workspaces, Standorte oder Personen desselben Rechtsträgers erhalten zusammen eine kostenlose Aufgabe. TechMG prüft das vor dem Start anhand von E-Mail-Adresse, E-Mail-Domain, USt-IdNr. und Firmenname. Die kostenlose Aufgabe ist in Anspruch genommen, sobald TechMG sie startet; Karten in weiteren Workspaces beginnt TechMG danach nur im Prozess-Abo des jeweiligen Workspace. Hatte der Kunde bereits ein Prozess-Abo, besteht kein Anspruch mehr auf eine kostenlose Aufgabe.

    Die kostenlose Aufgabe muss innerhalb der Lieferfrist nach Ziffer 5 umsetzbar sein. Einen Anspruch auf ihren Start hat der Kunde nicht: TechMG kann eine Karte ablehnen oder aufteilen; kostenlos ist dann eine der Teilkarten.

    Für die kostenlose Aufgabe gelten diese Bedingungen mit Ausnahme der Gutschrift (Ziffer 5) und der Zahlungsregeln (Ziffer 8). Nachbesserung, bis die Abnahmekriterien erfüllt sind, schuldet TechMG auch hier.

    Aus der kostenlosen Aufgabe entsteht weder ein Prozess-Abo noch eine Zahlungspflicht. Ob er danach ein Prozess-Abo bestellt, entscheidet der Kunde frei (Ziffer 2).

  14. 14Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.

    Änderungen dieser Bedingungen kündigt TechMG für ein laufendes Prozess-Abo mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an. Der Kunde kann das Abo bis dahin zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; kündigt er nicht, gelten die geänderten Bedingungen von da an für das Abo. Auf diese Folge weist TechMG in der Ankündigung hin. Im Übrigen gelten Änderungen für Karten, die nach ihrer Veröffentlichung gestartet werden.

    Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.