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- Autor
- Mario Gvozden
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- 7 Minuten
Viele mittelständische Unternehmen haben keine eigene Entwicklungsabteilung, aber eine lange Liste von Abläufen, die jemand jeden Tag von Hand erledigt: Rechnungen abtippen, Daten zwischen Shop und Warenwirtschaft übertragen, Anfragen verteilen. Wer Prozessautomatisierung auslagern möchte, steht vor einer einfachen, aber folgenreichen Frage: Was kann ein Dienstleister übernehmen, und was muss im eigenen Haus bleiben? Wer diese Grenze sauber zieht, bekommt Abläufe, die zuverlässig laufen, ohne die Kontrolle darüber abzugeben.
Selbst bauen, Mitarbeiter befähigen oder auslagern
Grundsätzlich gibt es drei Wege, die sich auch kombinieren lassen.
| Weg | Passt, wenn … | Risiko |
|---|---|---|
| Selbst bauen mit eigener IT | Sie Entwicklerinnen oder Entwickler mit freier Kapazität haben | Automatisierung konkurriert mit dem Tagesgeschäft und bleibt liegen |
| Mitarbeiter befähigen | einfache Abläufe in einer Abteilung bleiben und jemand Freude daran hat | Wissen hängt an einer Person; Fehlerbehandlung und Dokumentation fehlen oft |
| Auslagern | Abläufe mehrere Systeme verbinden, zuverlässig laufen müssen und intern niemand dafür Zeit hat | Abhängigkeit vom Dienstleister, wenn Konten und Dokumentation nicht geregelt sind |
Der zweite Weg ist verbreiteter, als viele Geschäftsführer wissen. In fast jedem Unternehmen gibt es Abläufe, die ein engagierter Mitarbeiter mit Zapier, Power Automate oder Makros gebaut hat. Das ist kein Fehler, solange klar ist, was davon geschäftskritisch ist. Problematisch wird es, wenn diese Person das Unternehmen verlässt und niemand weiß, welche Abläufe wo laufen.
Auslagern heißt nicht, dass niemand im Unternehmen mehr etwas mit den Abläufen zu tun hat. Es heißt, dass die technische Umsetzung bei jemandem liegt, der das jeden Tag macht, und dass klar geregelt ist, wer den laufenden Betrieb im Blick behält.
Was ein externer Partner gut übernehmen kann
Ein guter Dienstleister übernimmt alles, was technisches Handwerk ist und sich wiederholt:
- Umsetzung: Schnittstellen anbinden, Daten umwandeln, Workflows bauen, KI-Schritte einbinden, wo sie sinnvoll sind.
- Fehlerbehandlung: Wiederholungen bei kurzen Störungen, klare Fehlermeldungen, eine Prüfliste für Zweifelsfälle.
- Tests: Testfälle mit realistischen Daten, bevor ein Ablauf live geht.
- Überwachung einrichten: Fehlermeldungen gehen an eine benannte, zuständige Person, nicht an ein Postfach, das niemand liest.
- Wartung: Anpassungen, wenn ein angebundenes System seine Schnittstelle ändert, ein Zugang abläuft oder ein Werkzeug ein Update braucht.
- Dokumentation: Was der Ablauf tut, welche Systeme er berührt, wie er neu gestartet wird.
Gerade die letzten drei Punkte werden bei internen Lösungen oft vernachlässigt, weil sie keinen sichtbaren Fortschritt bringen. Sie entscheiden aber darüber, ob ein Ablauf nach einem Jahr noch läuft.
Was im Unternehmen bleiben muss: Prozesswissen, Entscheidungen, Konten
Drei Dinge sollten Sie nie vollständig abgeben.
Prozesswissen
Ein Dienstleister kann einen Ablauf technisch sauber bauen, aber er weiß nicht von selbst, dass Lieferant X immer zwei Rechnungen pro Lieferung schickt oder dass Aufträge über einem bestimmten Betrag von der Geschäftsführung geprüft werden. Dieses Wissen liegt bei Ihren Mitarbeitenden. Es muss vor dem Bau aufgeschrieben werden, am besten mit echten Beispielen, und es bleibt Ihres.
Entscheidungen
Welche Regeln gelten? Was passiert mit Ausnahmen? Ab welcher Abweichung soll ein Mensch draufschauen? Ein Dienstleister kann Vorschläge machen, die Entscheidung treffen Sie. Das gilt besonders für KI-Schritte: Wie viel Unsicherheit akzeptabel ist, ist eine fachliche Frage, keine technische.
Konten und Zugänge
Die Werkzeuge, auf denen Ihre Abläufe laufen, sollten auf Ihren Namen registriert sein und von Ihnen bezahlt werden: das Automatisierungswerkzeug, die API-Schlüssel, das Repository. Der Dienstleister bekommt einen eigenen Zugang per Einladung. So bleiben Sie handlungsfähig, auch wenn die Zusammenarbeit endet. Worauf Sie dabei im Detail achten sollten, beschreibt der Beitrag Abhängigkeit vom IT-Dienstleister vermeiden.
Die Rolle des Prozessverantwortlichen
Für jeden automatisierten Ablauf sollte es im Unternehmen eine benannte Person geben, die fachlich verantwortlich ist. Das muss niemand aus der IT sein, im Gegenteil: Für die Rechnungserfassung ist es sinnvollerweise jemand aus der Buchhaltung, für die Auftragsübertragung jemand aus dem Vertrieb oder der Auftragsabwicklung.
Diese Person
- beschreibt den Ablauf und liefert Beispiele,
- prüft das Ergebnis gegen die vereinbarten Abnahmekriterien,
- entscheidet über Änderungswünsche aus der Abteilung,
- bearbeitet die Prüfliste mit Zweifelsfällen oder sorgt dafür, dass jemand es tut,
- ist Ansprechpartner, wenn der Dienstleister eine fachliche Rückfrage hat.
Der Aufwand dafür ist überschaubar, aber er ist nicht null. Wer auslagert und intern niemanden benennt, bekommt Abläufe, die technisch funktionieren und fachlich langsam veralten.
Datenschutz und AVV beim Auslagern
Sobald ein Dienstleister mit personenbezogenen Daten in Ihrem Auftrag arbeitet, etwa mit Kundendaten im CRM oder Namen auf Rechnungen, brauchen Sie in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Darin steht, welche Daten er zu welchem Zweck verarbeitet, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen er trifft und welche Unterauftragnehmer er einsetzt.
Drei Punkte, die Sie zusätzlich klären sollten:
- Zugänge: per Einladung mit eigenem Benutzer und nur mit den Rechten, die für die Arbeit nötig sind, nicht per geteiltem Passwort.
- Arbeitsumgebung: Wird auf Testdaten oder einer Kopie gearbeitet, oder direkt im Live-System?
- KI-Dienste: Wenn Daten an ein Sprachmodell gehen, wo werden sie verarbeitet, und werden sie zum Training genutzt? Der Beitrag KI und DSGVO ordnet die Fragen ein.
Zusammenarbeit im Alltag: Anfragen, Änderungen, Berichte
Ob Auslagern funktioniert, entscheidet sich weniger beim ersten Ablauf als in den Monaten danach. Bewährt haben sich einfache Regeln:
- Ein Kanal für Anfragen. Änderungswünsche, Fehler und neue Ideen gehen über einen festen Weg, nicht über fünf verschiedene Postfächer und Telefonnummern.
- Änderungen mit Beispiel. „Die Rechnungen von Lieferant Y werden falsch zugeordnet“ ist gut, mit einer konkreten Rechnung als Beispiel noch besser.
- Termine statt Schätzungen. Jede Änderung bekommt einen Umfang und einen Liefertermin.
- Regelmäßiger Rückblick. Einmal im Monat: Was wurde geliefert, welche Fehler gab es, was steht als Nächstes an?
- Abnahme durch die Fachseite. Der Prozessverantwortliche bestätigt, dass eine Änderung tut, was sie soll.
Ob Sie dafür einzelne Projekte vergeben oder einen laufenden Service vereinbaren, hängt davon ab, wie viele Abläufe Sie haben und wie oft sie sich ändern. Die Unterschiede beschreibt der Beitrag Automatisierung als Service oder als Projekt.
Prozessautomatisierung auslagern: woran Sie erkennen, dass es sich lohnt
Es gibt kein festes Kriterium, aber einige deutliche Hinweise:
- Abläufe verbinden mehrere Systeme, etwa Shop, Warenwirtschaft und Buchhaltung.
- Ein Ausfall würde auffallen: verspätete Rechnungen, unbeantwortete Anfragen, falsche Bestände.
- Intern gibt es niemanden, der Zeit für Bau, Anpassung und Wartung hat.
- Bestehende Automatisierungen hängen an einer einzelnen Person.
- Sie haben mehr Ideen für Automatisierung, als intern umgesetzt werden.
- Sie können eine Person benennen, die fachlich verantwortlich ist.
Der letzte Punkt ist die Voraussetzung für alle anderen. Ohne fachliche Verantwortung im Haus funktioniert auch die beste externe Umsetzung nicht dauerhaft. Wie Sie einen passenden Partner finden, beschreibt der Beitrag Automatisierungs-Dienstleister finden.
Häufige Fragen
Verliere ich die Kontrolle über meine Abläufe, wenn ich sie auslagere?
Nicht, wenn Konten, Zugänge und Dokumentation bei Ihnen liegen. Die Werkzeuge sollten auf Ihr Unternehmen laufen, der Dienstleister arbeitet mit einem eigenen Zugang. Fachliche Entscheidungen und die Abnahme bleiben ohnehin bei Ihnen.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag, wenn ich Automatisierung auslagere?
In der Regel ja, sobald der Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet oder Zugriff darauf hat. Das ist bei den meisten Abläufen mit Kunden-, Lieferanten- oder Beschäftigtendaten der Fall. Ob in Ihrem konkreten Fall eine Auftragsverarbeitung vorliegt, klären Sie im Zweifel mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Wie viel Zeit muss ich intern trotzdem einplanen?
Das hängt vom Ablauf ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Vor dem Bau braucht es Zeit für die Beschreibung, Beispiele und die Regeln, danach für die Abnahme. Im laufenden Betrieb kommen die Bearbeitung von Zweifelsfällen und gelegentliche Rückfragen dazu.
Im Prozess-Abo arbeiten wir mit genau dieser Rollenverteilung. Ihr Prozessverantwortlicher schreibt Aufgaben – einen neuen Ablauf, eine Änderung, einen Fehler – als Karten auf Ihr Board und legt die Reihenfolge fest; Zugang erhalten wir per Einladung in Ihre eigenen Konten, nie per Passwort. Wir beginnen jeweils die oberste Aufgabe, halten beim Start die Abnahmekriterien auf der Karte fest und liefern 48 Stunden nach Start – gezählt von Montag 8 Uhr bis Freitag 16 Uhr –, vorher geprüft und freigegeben von einem Senior-Entwickler. Die Abnahme machen Sie; Prozesswissen, Entscheidungen und Konten bleiben bei Ihnen. Die erste Aufgabe erledigen wir kostenlos, eine pro Unternehmen: Erste Aufgabe anlegen. Wenn Sie vorab klären möchten, was sich bei Ihnen sinnvoll auslagern lässt, gibt es den kostenlosen Projekt-Check.
Die erste Aufgabe ist kostenlos – eine pro Unternehmen. Sie legen einen Workspace an, geben Zugang per Einladung und schreiben die Aufgabe auf Ihr Board. Wir liefern sie 48 Stunden nach Start, gezählt Mo 8 bis Fr 16 Uhr: Start am Montag um 10 Uhr – Lieferung am Mittwoch um 10 Uhr. Jede Lieferung prüft und gibt ein Senior-Entwickler frei, bevor sie zu Ihnen geht.
Danach im Prozess-Abo: Sie schreiben Aufgaben aufs Board und bestimmen die Reihenfolge, wir setzen sie um. Prozess-Abo 2,5: 2.500 € im Monat, 1 Aufgabe gleichzeitig in Arbeit, bis zu 4 Aufgaben pro Monat; Prozess-Abo 5: 5.000 € im Monat, 1 Aufgabe gleichzeitig in Arbeit; Prozess-Abo 10: 10.000 € im Monat, 2 Aufgaben parallel in Arbeit. Gezählt werden die Aufgaben, die wir im Abrechnungsmonat beginnen; eine Nachbesserung zählt nicht neu. Nicht genutzte Aufgaben verfallen am Monatsende. Preise zzgl. MwSt., nur für Unternehmen, monatlich kündbar – das Abo beginnt nur, wenn Sie es bestellen.
Fragen vorab oder mehr Aufgaben parallel? Im kostenlosen Projekt-Check (30 Minuten) klären wir das, auch für ein individuelles Abo.